Landesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen in Rheinland-Pfalz e.V.

“Mach Dich schlau!”
Führung durch das Gemeindepsychiatrische Hilfesystem

In psychischen Krisensituationen fühlen sich Angehörige und Betroffene häufig allein gelassen. Gerade dann wird Unterstützung und fachliche Hilfe benötigt, um Menschen in einer solchen Lage angemessen zu behandeln, versorgen und begleiten zu können. Diese Seite soll kompakt über die derzeitigen Möglichkeiten der Gemeindepsychiatrischen Versorgung informieren. Dort finden Sie wichtige Anlaufstellen und Hinweise, die Ihnen und Ihrem Angehörigen weiterhelfen können.

Kompass

Wenn nichts mehr geht, wenn die Möglichkeiten des Haus- oder Facharztes ausgeschöpft sind, dann …

Bewahren Sie selbst Ruhe und Klarheit

Versuchen Sie, den Betroffenen in seiner Angst, Verzweiflung und Verwirrtheit zu akzeptieren

Halluzinationen und Wahnideen lassen sich nicht „ausreden“

Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung, auch wenn der Betroffene möglicherweise die Notwendigkeit zurzeit nicht erkennt und alle Hilfen ablehnt

Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung schalten Sie die Polizei bzw. das Ordnungsamt ein

Ansprechstellen

Notieren Sie sich die entsprechenden regionalen Telefonnummern:

Polizei/Ordnungsamt

Krisentelefon/Seelsorge

Kliniknotdienst

Krisendienst
Aufsuchend, nicht überall vorhanden

Sozialpsychiatrischer Dienst
Meist angesiedelt beim Gesundheitsamt, auch aufsuchend tätig. Mitarbeiter sind erfahren im Umgang mit psychisch kranken Menschen und Krisenintervention.

Psychosoziale Beratung
Meist angesiedelt bei Caritas, Diakonie u. a.

Psychiatrie-Koordinator
Aufgabenfeld u. a. Psychiatrieplanung und Mitwirkung bei der Beseitigung von Defiziten, angesiedelt bei Stadt- oder Kreisverwaltung.

Selbsthilfegruppen
Hier finden Sie Verständnis, Rat und Information. Die örtlichen Telefonnummern können Sie beim Landesverband erfragen.

Klinikaufenthalt

In der Klinik:

Arztgespräche einfordern!

Lassen Sie sich nicht durch den Hinweis auf die Schweigepflicht abweisen!

Gibt es für Aufnahme und Entlassung zuständige Personen (Case-Management)?

Gibt es einen Behandlungsplan?

Hat der Patient einen Behandlungsvertrag, eine Patientenverfügung oder einen Krisenpass und hat die Klinik Kenntnis davon?

Gespräch mit Sozialarbeiter führen!

Ist gesetzliche Betreuung erforderlich und welche Aufgaben hat der Betreuer?

Nach Informationsangeboten für Angehörige fragen (z.B. „Psychoedukation“)!

Nach Angehörigengruppen fragen (auch Gruppen in der Klinik) !

Auf übergangsloser Nachsorge bestehen und frühzeitig darauf hinweisen!

Was kommt danach?

Nachsorgemöglichkeiten:

Weiterbehandlung durch den niedergelassenen Psychiater / Psychotherapeuten oder Hausarzt

Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
Auch aufsuchend tätig, meist Bestandteil des zuständigen Krankenhauses

Ambulante psychiatrische Pflege (APP)
Aufsuchend tätig, Hilfsangebot zur Versorgung chronisch psychisch Kranker im eigenen Wohnbereich

Soziotherapie
Angebot zur Vermeidung und Verkürzung von Klinikaufenthalten; wird von Facharzt oder Institutsambulanz verordnet

Ergänzende Hilfen zur Tagesstruktur
Aufsuchend tätig, fördert Tagesstruktur; meist angesiedelt bei Caritas, Diakonie, Der Paritätische u. a.

Tagesstätte
Nicht ärztlich geleitete Einrichtung, fördert Tagesstruktur; meist angesiedelt bei Psychosozialen Beratungsstellen

Tagesklinik
Halbstationäre, ärztlich geleitete Einrichtung zur Behandlung psychischer Erkrankungen

Psychoseseminare
Offene Gesprächsrunden im Trialog (Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige, Fachleute)

Betreutes Wohnen
Findet statt als Einzelwohnen oder Paarwohnen, in Wohngemeinschaften, in seltenen Fällen auch im Wohnheim, mit Unterstützung nach Bedarf

Hilfe nach Maß

Persönliches Budget:

Individueller Geldbetrag, der Menschen mit Behinderung auf Antrag vom Sozialhilfeträger gewährt wird

Dient dem Einkauf persönlicher, individueller Hilfeleistungen und sozialer Teilhabe am Leben, z. B. Hilfe bei der Haushaltsführung, Freizeitgestaltung usw.

Unterstützungsbedarf wird mit der hilfesuchenden Person im Rahmen der Teilhabeplanung ermittelt und in einer Teilhabekonferenz beschlossen

Arbeit und Beschäftigung

Erkundigen Sie sich nach:

Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen (RPK)
Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung

Berufsbegleitender Dienst /Integrationsfachdienst
Vermittelt bei Problemen am Arbeitsplatz und unterstützt bei der Arbeitsplatzsuche

Berufsbildungswerk
Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung

Berufsförderungswerk
Berufsausbildung für Erwachsene mit Behinderung

Werkstätten für psychisch kranke Menschen
Häufig angesiedelt bei Hilfsvereinen, Caritas, Diakonisches Werk, Rotes Kreuz, Lebenshilfe u. a.

Weitere ausführliche Informationen

Für detailliertere Informationen empfehlen wir die Broschüren, die vom Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) herausgegeben worden sind.

Den “Kompass” bestellen

Flyer "Mach Dich schlau!"

Der Kompass ist auch als Flyer verfügbar und kann beim Landesverband kostenlos bestellt oder hier herunterladen werden.